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Hinweise für gesetzlich Versicherte

Hinweise zum Kostenerstattungsverfahren der Gesetzlichen Krankenkassen

Wenn Sie auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz bereits bei mehreren niedergelassenen Kollegen nur nach längerer Wartezeit einen Therapieplatz in Aussicht gestellt bekommen haben, und eine Indikation für Psychotherapie besteht, sind in der Regel die Voraussetzungen gegeben, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Behandlung in meiner Praxis zu stellen.

Ich verfüge ebenso wie die Vertragsbehandler über die notwendigen Qualifikationen (Approbation, Fachkunde, Arztregistereintrag), nicht jedoch über über eine Niederlassung (Kassensitz), da deren Zahl in Berlin gegenwärtig stark begrenzt ist.
Die Krankenkasse kann daher einen Antrag auf Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V (Notfallregelung bei Unterversorgung) für eine Psychotherapie in meiner Praxis bewilligen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die für den Antrag erforderlichen Nachweise. In der Regel sind erforderlich:

1. Der Antrag des Versicherten auf Durchführung der Behandlung muss durch einen zur psychotherapeutischen Vertragsbehandlung berechtigen Behandler oder auch durch den Hausarzt befürwortet werden (sog. Notwendigkeitsbescheinigung).

2. Sie müssen sich vorher bemüht haben, einen Behandlungsplatz bei einem Vertragsbehandler zu finden, und dazu bei fünf niedergelassenen Psychotherapeuten die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz (nicht lediglich ein Vorgespräch) erfragen. Diese Angaben (Name, Datum des Anrufs, Wartezeit, die Sie genannt bekommen haben) notieren Sie bitte.

Sie können dann einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse stellen und diesem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen:
– Notwendigkeitsbescheinigung (formlose Bestätigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie)
– Dokumentation des Kontaktes mit fünf Vertragsbehandlern mit Angabe der Wartezeit
– Angaben des Psychotherapeuten (wird von mir erstellt)

Ihre Krankenkasse wird dann über diesen Antrag entscheiden.


Vor Beginn einer Psychotherapie ist ja zu entscheiden, ob Sie mir als Behandler hinreichend vertrauen können und Sie sich genügend wohl fühlen, um die oft anstrengende und einen persönlichen Einsatz verlangende therapeutische Arbeit zu beginnen. Ich bitte Sie daher auch, sich diese Frage kritisch zu stellen und dabei auftauchende Zweifel und Gedanken nach Möglichkeit mit mir zu besprechen.

Bitte lesen Sie auch die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer zu dieser Frage
und aktuell den Artikel in der Apothekenumschau.

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