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Kosten und Rahmenbedingungen - Psychoanalyse und Psychotherapie

Eine Erstberatung ist, wenn nicht anders vereinbart, kostenlos.
Die Konsultations- und Therapiekosten richten sich nach den Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und werden von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen.

Ein sozial gestaffeltes Honorar kann vereinbart werden, bitte sprechen Sie mich in Abhängigkeit von Ihrer Einkommenssituation darauf an!
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und bereits erfolglos versucht haben, in absehbarer Zeit einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Kollegen zu finden, kann Ihre Kasse per Einzelantrag im Erstattungsverfahren die Behandlungskosten übernehmen. Dazu notieren Sie bitte genau, welcher Kollege Sie nur auf die Warteliste setzen konnte! Ausführlich dazu…

Supervision, MPU-Beratung und Lebensberatung sind in der Regel keine krankenkassenfähigen Leistungen und werden privat abgerechnet.

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